Lifestyle-Präparate
Laut Sozialgesetzbuch dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dazu zählen z.B. Präparate zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen. Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen vom subjektiven Empfinden des Verbrauchers bestimmt wird, ist jeder für deren Finanzierung selbst verantwortlich, so die Argumentation des Gesetzgebers. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, Einzelheiten dazu in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.
Quelle: www.g-ba.de