Was sind Satzungsleistungen?
Gelegentlich bezeichnen Ärzte oder Krankenkassen bestimmte Leistung für die Patienten als Satzungsleistungen. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Antwort
Als Satzungsleistungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung solche Leistungen der Krankenkassen bezeichnet, die über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Sonderleistungen können von den Kassen unter bestimmten Voraussetzungen und aus bestimmten Leistungsbereichen festgelegt und in ihre Satzungen aufgenommen werden (Paragraf 11 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V). Sie gelten dann für alle Versicherten einer Krankenkasse gleichermaßen. Satzungsleistungen können besondere Behandlungsmethoden sein wie zum Beispiel Osteopathie oder zusätzliche Angebote in der Schwangerschaft wie Hebammenleistungen oder die Übernahme der Kosten nicht verschreibungspflichtiger apothekenpflichtiger Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.