Was bedeutet Bedarfsplanung?

Für Kassenärzte ist sie von entscheidender Bedeutung: die Bedarfsplanung. Was ist mit dem Begriff gemeint?

Antwort
Die Bedarfsplanung regelt, wo sich welcher Vertragsarzt niederlassen kann. Denn Ärzte oder Psychotherapeuten, die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen freien Arztsitz. Wie viele es davon in einer Region gibt, regelt die Bedarfsplanung. Grundlage der Berechnung ist die Einwohnerzahl und die Altersstruktur einer bestimmten Region. Dabei werden vier verschiedene Versorgungsebenen unterschieden: Die hausärztliche Versorgung wird im Mittelbereich beplant, die allgemeine fachärztliche Versorgung in Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, die spezialisierte fachärztliche Versorgung in Raumordnungsregionen und die gesonderte fachärztliche Versorgung in dem Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung.